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AG Limburg (4 C 822/93) | Datum: 11.11.1993
Zur Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Geradeausfahrer und Linksabbieger siehe: - LG Aachen SP 1993, 371: 3/4 Haftung des geradeausfahrenden Mokick, welches unbeleuchtet ist; - LG Karlsruhe SP 1994, 106: keine [...]